Rufen Sie uns an

Bei Fragen zum Leistungs- und Vertragsumfang erreichen Sie uns unter:

0421 51 40 400

Kontakt

Gerne können Sie über unser Kontaktforumlar eine Anfrage senden.

zum Kontaktformular

Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden einfach und schnell online.

zum Schadenformular

Termin ver­ein­baren

Lassen Sie uns einen Termin ver­ein­baren

Zur Terminanfrage

 


Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

In welchen Fällen kann die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht helfen?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht eingeschlossen.

Kontaktanfrage zur Firmen-Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir melden uns umgehend