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Elementarschadenversicherung

 

Elementarschadenversicherung

Die aktuelle Situation sowie die vergangenen Monate haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen und weitere Elementarschäden sein kann

 

 0421 51 40 400      Kontaktformular


 

Elementarschadenversicherung

Die aktuelle Situation sowie die vergangenen Monate haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen und weitere Elementarschäden sein kann

 

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Risiko oft unterschätzt

Die jüngsten Wetterextreme geben uns allen zu denken und auch die dramatische Sturzflut im Ahrtal ist noch in unserer Erinnerung. Immer häufiger richten Naturgewalten Schäden an Haus und Heim an.

Als (Ihr) Ver­sicherungs­makler möchten wir auf die zunehmende Dringlichkeit hinweisen, sich vor Naturgefahren angemessen zu schützen. Die letzten Ereignisse hierzulande zeigen, wie dringend es ist.

Der Verband der Versicherer vermeldete 2021 das „teuerste Naturgefahrenjahr seit 1970“. Schäden von über 12 Milliarden Euro wurden reguliert. Infolgedessen wird die Absicherung von Naturgefahren für jeden Besitzer von Eigentum und Hausrat / Inventar immer wichtiger.

Viele unterschätzen das Risiko nach dem Motto „In meiner Region passiert schon nichts“ oder fühlen sich durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits umfassend geschützt. Doch Überflutungen durch Starkregen können bundesweit auftreten. Die zunehmende Dürre verhärtet die Böden – plötzlicher Starkregen kann nicht schnell genug versickern und wird zur reißenden Wasserlawine, die in das Gebäude eindringt.

 

Schutz für Hausrat, Inventar und Gebäude jetzt erweitern

Der Grundschutz der Hausrat- / Inhaltsversicherung und Ge­bäude­ver­si­che­rung reicht nicht aus. Sie decken oft nur Sturm-, Blitz- und Hagelschäden ab, während andere Naturgefahren außen vor bleiben. Hier ist die Elementarschadenversicherung notwendig.

Dieser Zusatzschutz ist Besitzern von Eigentum daher dringend zu empfehlen. Kontaktieren Sie uns, um bestehende Versicherungsverträge überprüfen zu lassen. So kann ein ausreichender Schutz bei Schäden durch Naturgewalten sichergestellt werden. Sollte der Baustein „Elementarschadenversicherung“ noch nicht integriert sein, können die Verträge in den meisten Gebieten auch nachträglich angepasst werden.

 

 


Gut zu wissen!


Welche Schäden sind über die Elementarschadenversicherung abgedeckt?

  • Überschwemmung
  • Rückstau 
  • Schneedruck 
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Was bedeutet Überschwemmung?

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:

  • Ausuferung von oberirdischen Gewässern
  • Witterungsniederschläge
  • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche durch die o.g. Punkte

Welche Schäden sind weiterhin nicht versichert?

  • Sturmflut 
  • Eindringen von Regen durch nicht ordnungsgemäße geschlossene Fenster, Türen etc.
  • Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist

Wartezeiten und bereits eingetretene Schäden

Entscheiden Sie sich dafür, die Elementarschadenversicherung in Ihren bestehenden Vertrag zu integrieren, besteht je nach Versicherer eine Wartezeit (in der Regel vier Wochen). Bereits entstandene oder kurz bevorstehende Schäden sind nicht versicherbar.


Versicherung gegen Regenwasser und Hochwasser: So geht's richtig


Kontaktieren Sie uns zur Elementarschadenversicherung


Gerne sind wir auch persönlich für Sie da


Anschrift

Gelsenkirchener Str. 25

28199 Bremen 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
07:30 - 17:30 Uhr